Hallo Vereinsmitglieder,
nun ist es endlich soweit! Die erste Veranstaltung im Coronajahr 2020, mit Auflagen. Allerdings müssen wir alle ein paar Regeln bei diesen und den noch kommenden Veranstaltungen beachten und einhalten. So will es die Landesregierung SH laut Verordnung. Aber das sollte uns nicht davon abhalten, das Surf & Grill 1 am kommenden Sonntag 21.06.2020, ab 11.00 Uhr abzuhalten.
Natürlich wollen wir gemeinsam Grillen, also bringt euch bitte das mit, was ihr verzehren möchtet. Die Grillkohle wird vom Verein gestellt.
Geschirr und Getränke bitte bei Bedarf auch mitbringen.
Weiter unten befindet sich das Hygienekonzept für unsere Veranstaltung. Bitte durchlesen!
Dann benötigen wir nur noch ausreichend Wind und gutes Wetter.
Wir hoffen auf eine gute Beteiligung.
Wenn ihr dabei sein möchtet, gebt mir bitte eine Info.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand
Nico Kulp
1.Vorsitzender
WCWR
Hygienekonzept für Vereinsaktivitäten des
WCWR, Schlaukweg 3, 24361 Groß Wittensee
Oberste Maxime ist die Gesunderhaltung aller Teilnehmer. Alle haben sich so zu verhalten, dass niemand in seiner Gesundheit gefährdet wird. In allen Bereichen sind Risiken zu minimieren. Die
Teilnahmen an den Übungseinheiten ist freiwillig.
Dieses Hygienekonzept muss allen Teilnehmern vor der Teilnahme zugänglich gemacht werden und ist am Vereinsgrundstück auszuhängen.
Die nachfolgenden Regeln stellen Handlungs- und Verhaltensanweisungen dar und sind von allen TeilnehmerInnen zu befolgen:
Personen mit Grippesymptomen, insbesondere Husten und Fieber, ist das Betreten des Geländes verboten.
Die allgemeinen Regeln zur Hust- und Niesetikette sind zu befolgen.
Sportarten dürfen nur kontaktfrei ausgeübt werden. Kontaktfrei ist eine Sportart, wenn ein vorgegebener Mindestabstand zwischen zwei Teilnehmern nicht unterschritten wird.
Abklatschen, Umarmen, Handgeben und jede Form von Begrüßungs-, Verabschiedungs- und Jubelritualen mit Körperkontakt sind nicht gestattet.
Zum Desinfizieren der Hände wird am Grill auf dem Vereinsgrundstück ein Desinfektionsspender mit Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.
Die Kontaktdaten der anwesenden Personen (Erhebungsdatum, Zeitraum des Aufenthalts, Vorname, Nachname, Anschrift sowie – soweit vorhanden – Telefonnummer und E-Mail-Adresse) werden vom
Vorstand erhoben, für einen Zeitraum von sechs Wochen aufbewahrt, anschließend vernichtet und der zuständigen Behörde auf Verlangen ausgehändigt. Es ist zu gewährleisten, dass unbefugte
Dritte keine Kenntnis erlangen, eine anderweitige Verwendung der Daten ist unzulässig.
Vor und nach dem Sport gelten die allgemeinen Kontaktverbote.
Die Einhaltung der vorstehenden Regeln ist für alle Teilnehmer verbindlich.
Der Vorstand ist für die Einhaltung der Regeln verantwortlich. Er übt das Hausrecht aus und nehmen die Vorgaben ihrer Fachverbände zur Kenntnis und halten deren Vorgaben ein.
Teilnehmer, die sich nicht an die Regeln halten, werden verwarnt und im Wiederholungsfall ausgeschlossen.
Der Vorstand
Nico Kulp
1.Vorsitzender
WCWR
Hallo Vereinsmitglieder,
hier nun die neue Verordnung zum Betreiben von Vereinssport, die uns das Training am SEE wieder möglich macht. Ich bitte um Einhaltung der Mindestabstände.
Mit freundlichen Grüßen
Nico Kulp
1.Vorsitzender
WCWR
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Hier der Auszug aus der Landesverordnung vom 1. Mai 2020 für die den Sport betreffenden Regelungen:
§ 6 Einzelhandel, Dienstleister, Handwerker, Gesundheits- und Heilberufe, Einrichtungen, sonstige Stätten
(3) Es sind zu schließen:
Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Cafés und ähnliche Betriebe,
Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen,
Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb von geschlossenen Räumen), Spielplätze, Spezialmärkte und ähnliche
Einrichtungen,
Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen,
Betriebe des Prostitutionsgewerbes,
öffentliche und private Sportanlagen (drinnen und draußen), Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen,
Bibliotheken,
Sportboothäfen.
6) Abweichend von Absatz 3 Nummer 6 kann die zuständige Behörde für die Nutzung von Sportanlagen und Schwimmbädern durch Berufssportlerinnen und Berufssportler Ausnahmen unter der Bedingung
zulassen, dass ein individuelles Hygienekonzept umgesetzt und der Ausschluss des Zugangs für weitere Personen sichergestellt wird. Die zuständige Behörde kann auch für Kaderathletinnen und
Kaderathleten der olympischen und paralympischen Sportarten (Olympisches Kader, Paralympisches Kader; Nachwuchskader 1, Nachwuchskader 2) sowie deren Trainerinnen und Trainern unter
Einhaltung der hygienischen und medizinischen Vorgaben ein Training an Bundesstützpunkten, am Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein und an Landesstützpunkten Ausnahmen zulassen Satz 1
gilt entsprechend für die Nutzung von Schwimmbädern durch Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer, soweit diese für die Vorbereitung des Wachdienstes zwingend notwendig ist, sowie deren
Ausbilderinnen und Ausbilder. Das für Sport zuständige Ministerium ist über die Ausnahmegenehmigung zu unterrichten.
(8) Abweichend von Absatz 3 Nummer 8 dürfen die Sportboothäfen eingeschränkten Betrieb ermöglichen, sofern die Duschen und Gemeinschaftsräume, mit Ausnahme von Toilettenräumen tagsüber,
geschlossen bleiben.
(11) Abweichend von Absatz 3 Nummer 6 können öffentliche und private Sportanlagen draußen für den Sport- und Trainingsbetrieb für den Freizeit- und Breitensport zur Ausübung kontaktfreier
Sportarten unter folgenden Bedingungen genutzt werden:
der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden,
der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportlern untereinander und zu den Trainerinnen und Trainern ist stets zu wahren,
insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind Hygienemaßnahmen einzuhalten,
Umkleiden, Duschen, Gemeinschaftsräume und Gastronomie bleiben geschlossen,
eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen die Einrichtungen nicht betreten sowie
weitere vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen werden vor Aufnahme des Sportbetriebs umgesetzt und vor Ort in schriftlicher
Form zur Information der Nutzerinnen und Nutzer mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit ausgehängt.
Bitte beachten Sie, dass auch weiterhin öffentliche und nichtöffentliche Versammlungen sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen nicht zulässig sind. Die Einreise nach
Schleswig-Holstein zu Tourismuszwecken bleibt auch nach dem 4. Mai grundsätzlich verboten. Gleiches gilt für Freizeitzwecke, ausgenommen Einreisen zur Ausübung kontaktarmer Sportarten sowie
zum Besuch von Museen.
Die Gesamtverordnung des Landes Schleswig-Holstein finden Sie unter folgendem Link:
https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/200501_VO_neu.html
Die Übersicht über die durch die Spitzenverbände erarbeiteten sportartspezifischen Übergangsregelungen finden Sie hier:
https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?Leitplanken=
Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Corona-Sonderseite des Landessportverbandes unter:
www.lsv-sh.de
Ansurfen fällt aus
Corona
Hallo Vereinsmitglieder und Gäste des WCWR,
hier ein paar Informationen zu Corona und die Auswirkungen auf den Vereinssport.
Laut Kreis-, Landessportverband sowie Land SH sind alle Sportveranstaltungen abzusagen. Im Anhang noch die Landesverordnung vom 17.03.2020. Sie hat ihre Gültigkeit bis zum 18.04.2020.
Alles weitere habt ihr bestimmt schon den Medien entnommen. Eine Gruppenbildung ist nicht zulässig. Außerdem ist der Abstand bei zufälligen Begegnungen von 1,5 - 2 m einzuhalten.
Zum Glück zählt das Windsurfen zur Individualsportart und das ist bei Einhaltung der Abstandsregeln wohl erlaubt.
Aus Rücksicht auf alle Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen wir alle mithelfen, die Präventivmaßnahmen zu befolgen.
Allen Mitgliedern und Gästen wünschen wir gute Gesundheit und freuen uns, wenn die Normalität absehbar wieder Einzug hält.
Mit sportlichen Grüßen
Nico Kulp
1. Vorsitzender
WCWR
Arbeitsdienst
Hallo
Mitglieder,
diesen Samstag, 14.03.2020, findet unser Arbeitsdienst am Vereinsgrundstück statt.
Dazu treffen wir uns um 10 Uhr.
Mitzubringen wären Schaufel, Harke und wer kann Schubkarre.
Wir wollen die Maulwurfshügel abtragen, Äste und Zweige absammeln und Schilfreste vom Wassereinstiegsbereich entfernen. Wir hoffen auf zahlreiche Beteiligung, denn viele Hände, schnelles Ende
.
Bis Samstag
Schöne
Grüße
Der Vorstand
WCWR
Bork Havn Fjord Opening
Aloha!
We do have a quick update for all sailors:
We had to cancel the BHFO but there will be maybe a fun race on 9th/10th May for all riders who can come to the event area
!!!organized by Westwind Bork!!!
!!!NOT from Devil-line Windsurfing!!!
You can take part if you have a ticket already - or you simply buy one.
The test event will return in spring 2021 but the main race has been moved to 26th September for this year.
The tickets is valid for the fun races in May and the main race in September!
We will share a more detailed update with you shortly.
Stay Safe
When?
· 26th September 2020
Where?
· WestWind Bork (Denmark)
Bryggen 10, 6893 Hemmet
Organizer only the Race
· Devil-line Windsurfing in co-operation with Westwind Bork Havn
Safety
· Every participant needs to wear a certified swimming vest!
· All foilers need to wear a helmet
Place to stay
Dandland
https://www.danland.de/ferienparks/bork-havn/
Vereinsfahrt Bork Havn
Hallo Vereinsmitglieder des WCWR,
für den 08.05. - 10.05.2020 ist eine Vereinsfahrt des WCWR nach Bork Havn in Dänemark geplant.
Die Unterbringung kann von uns über DanCenter / Danland vorgenommen werden. Die Kosten für das Wochenende belaufen sich pro Wohneinheit (WE) auf 225 Euro plus Strom.
Es sind max. 6 Schlafplätze pro WE vorhanden. Ein Schwimmbad und die Saunalandschaft kann mit genutzt werden.
An der geplanten Vereinsfahrt können sowohl aktive als auch passive Surfer teilnehmen.
Die Unterbringung würde ich dann planen. Also dafür die Anmeldungen an mich (n.kulp@t-online.de)
Das Ganze wird dann per Vorkasse für uns reserviert.
Anmeldungen bitte bis spätestens 31.03.2020. Je früher, um so besser ist die Lage der Unterbringung!! ( Wassernähe )
Zu diesem Zeitpunkt findet in Bork Havn das Fjord Opening statt. Alles weitere darüber findet ihr auf www.bhfo.dk
Schaut euch bitte die Homepage an, dort könnt ihr den Ablauf der Veranstaltung entnehmen.
Es werden jede Menge Austeller von Surfmaterial, teils mit Testmaterial Vorort sein.
Das Highlight der Veranstaltung ist das Rennen mit anschließender Verlosung.
Wer daran teilnehmen möchte, muss sich selbst anmelden. Alles weitere findet ihr wieder auf: www.bhfo.dk
Wer das nicht möchte, kann einfach über das Wochenende mitkommen, um die Atmosphäre zu schnuppern oder bei Bedarf auch eine Tagestour daraus machen.
Es ist jeder herzlich willkommen.
Bei Anmeldungen bitte mit angeben, ob Interesse an einer Fahrgemeinschaft besteht.
Wir hoffen auf eine gute Beteiligung.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand WCWR
Nico Kulp
1.Vorsitzender
Einladung
zur Jahreshauptversammlung desWindsurfing-Club
Wittensee-Rendsburg e. V.
am 17.01.2020, um 19.00 Uhr,im Restaurant
Laguna
Pastor-Schröder-Str. 6, 24768 Rendsburg im Keller bei der Kegelbahn
Tagesordnungspunkte:
Begrüßung und Eröffnung
1. Bericht des Vorstandes
2. Bericht des Kassenwartes
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Entlastung des Kassenwartes
5. Entlastung des Vorstandes
6. Wahlen:a) Kassenwart, stellt sich das letzte Mal zur Wahl
b) Sportwart, ( 2. Vorsitzender ), Wiederwahl möglich
c) Schriftführer, Wiederwahl möglich
d) Kassenprüfer/in, eine Person
7. Termine 2020-
Mitgliederversammlung (JHV) – Freitag, 17.01.2020, 19.00 Uhr-
Frühjahrsessen mit Kegeln – Freitag, 21.02.2020, 18.30 Uhr, Laguna Rendsburg-
Arbeitsdienst – Samstag, 14.03.2020,10.00 Uhr-
Ansurfen – Sonntag, 26.04.2020, 11.00 Uhr-
1. Surf & Grill – Sonntag, 21.06.2020, 11.00 Uhr-
2. Surf & Grill – Sonntag, 06.09.2020, 11.00 Uhr- Neu 13.09.2020
Absurfen – Sonntag, 25.10.2020, 11.00 Uhr-
Surf Flohmarkt Strande - 26.04.2020
Tagestouren & Vereinsfahrten je nach Angebot und Wetterlage
8. Anträge zur JHV müssen mindestens 3 Werktage vorher schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
9. Mitgliederehrung mit dem Wanderpokal
10. Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen Nico Kulp
1.Vorsitzender WCWR
Einladung
zum Frühjahrsessen mit Kegeln des
Windsurfing-Club Wittensee-Rendsburg e. V.
am 15.02.2019, um 18.30 Uhr,
im Restaurant Laguna, Pastor-Schröder-Str.6, 24768 Rendsburg
im Keller bei der Kegelbahn.
Hallo Mitglieder und Gäste,
wir wünschen euch ein frohes und gesundes neues Jahr 2019. Das
Frühjahrsessen wird in diesem Jahr in einer geänderten Version angeboten.
Treffen um 18:30 Uhr zum gemeinsamen Kegeln.
Nach dem Kegeln kann dann à la carte das Essen bestellt werden, um dann
den Abend gemütlich ausklingen zu lassen.
Um Anmeldung für den Abend wird gebeten bis zum 10.02.2019
n.kulp@t-online.de
Wir hoffen auf eine gute Beteiligung und wünschen allen eine gute
Windsurfsaison 2019.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand
Nico Kulp
1.Vorsitzender WCWR
Windsurfing-Club Wittensee-Rendsburg e.V.
Postfach 214
24756 Rendsburg
www.wcwr.de
Windsurfing-Club Wittensee-Rendsburg e.V.
Postfach 214
24756 Rendsburg
www.wcwr.de
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